GUTE NACHBARSCHAFT, GEMEINSAME AUFGABEN | Aktuelle Nachrichten und Informationen

GUTE NACHBARSCHAFT, GEMEINSAME AUFGABEN

Gemeinsam für ein sauberes und lebenswertes Dorf:

Unsere Pflichten als Anwohner und Hundehalter

Eine gepflegte Gemeinde ist ein Aushängeschild unserer Heimat und sorgt für ein harmonisches Miteinander. Damit sich alle Einwohner und Gäste bei uns wohlfühlen, möchte ich sie an die Einhaltung der geltenden Straßenreinigungssatzung sowie an die Pflichten von Hundehaltern und Hundehalterinnen erinnern.

Saubere Gehwege und Straßen: Die Straßenreinigungssatzung

Viele Bürgerinnen und Bürger kommen ihrer Reinigungspflicht bereits vorbildlich nach. Dennoch gibt es immer wieder Abschnitte, die vernachlässigt werden. Nach der Straßenreinigungssatzung unserer Gemeinde ist die Reinigung der Gehwege und Straßenrinnen auf die Eigentümer/Anwohner der anliegenden Grundstücke übertragen.

Was bedeutet das konkret?

Regelmäßige Reinigung: Gehwege und Straßenrinnen müssen regelmäßig von Schmutz, Unkraut, Laub, Unrat und Schnee befreit werden. Der Gehweg muss in seiner ganzen Breite passierbar sein. Aufgewachsenes Unkraut oder hineinragende Hecken, Sträucher, Äste oder Blumen dürfen die Nutzbarkeit nicht einschränken.

Rücksicht auf vier Pfoten: Die Pflichten der Hundehalter

Hunde sind eine Bereicherung für das Familienleben und das Dorfbild. Ein harmonisches Miteinander von Menschen und Tier funktioniert jedoch nur, wenn feste Regeln beachtet werden.

Mitnahmepflicht von Kotbeutel: Wer mit dem Hund spazieren geht, muss zwingend geeignete Beutel zur Beseitigung von Hundekot mitführen. Hinterlässt der Hund sein „Geschäft“ auf dem Gehweg, Grünstreifen oder Grünanlagen, ist die Begleitperson verpflichtet, diesen Kot unverzüglich aufzunehmen und in der Restmülltonne zu entsorgen. Hundekot ist kein Dünger, sondern ein Hygieneproblem!

Leinenpflicht beachten: Innerhalb der bebauten Ortslage und auf den ausgewiesenen Rundwegen gilt die Leinenpflicht. Dies dient den Schutz von Mitmenschen, anderen Tieren und nicht zuletzt dem eigenen Hund.

Ordnungswidrigkeiten können teuer werden

Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung sowie das liegenlassen von Hundekot ist kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern geahndet werden können.

Lassen Sie uns alle Verantwortung übernehmen – für saubere Straßen, sichere Wege und ein gutes Nachbarschaftsverhältnis.

Mattias Raasch Ortsvorsteher Ortsteil Neulewin